Die Neonröhre wird 100+
Vor 101 Jahren wurde das Patent für ein System zur Beleuchtung von Leuchtröhren Patentnummer: US1125476, Patentdatum: 19. Januar 1915, erteilt.
Erfinder: Georges Claude, Paris (Frankreich)
Darstellung von Leuchtröhren mit unterschiedlichen Edelgasen. Pslawinski [CC BY-SA 2.5 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5)], via Wikimedia Commons
Leuchtröhren sind Kaltkathodenröhren, zwischen deren Elektroden durch Anlegen einer hohen Spannung eine Glimmentladung zündet, deren ausgedehnte positive Säule abhängig vom Füllgas farbig leuchtet. Die roten Neonröhren waren die ersten praktisch einsetzbaren Leuchtröhren, entwickelt um 1909 vom Franzosen Georges Claude. Breite Anwendung finden sie in der Leuchtreklame. Zu Beleuchtungszwecken dient heute eher die Leuchtstofflampe, die umgangssprachlich gerne als „Neonröhre“ bezeichnet wird, sich von dieser aber durch eine auf der Innenseite befindlichen Floureszenzschicht unterscheidet.
Neon ist ein seltenes Edelgas, das in winzigen Spuren auch in der Luft vorkommt.
1910 stellte Claude in Paris die erste Neonlampe vor und verkaufte 1923 als Unternehmer zwei Neonleuchtzeichen an einen Autohändler in Los Angeles. Das amerikanische Patent, das eine Verbesserung seiner Erfindung darstellt, wurde fünf Jahre nach seinem französischen Patent für Neonlicht erteilt. Also eigentlich ist die Neonleuchtröhre damit 106 Jahre alt ;). In seiner Patentbeschreibung erklärt er, wie man ein helleres Neonlicht erzielt und wie man verhindert, dass sich die Röhren durch Gasablagerungen an den Elektroden verfärben.
Künstler verwenden die Edelgasröhren noch heute, als Leuchtmittel haben sie jedoch gegen die LED wahrscheinlich das Rennen endgültig verloren.
Quellen:
Patentnummer: US1125476,